28. Juni 2014
Wie erst jetzt bekannt wurde, wurde Anfang Juni eine österreichische Staatsbürgerin in einem Mercedes-Mietauto mit nur einem Brillenbügel auf der A9 zwischen Pitlochry und Killiecrankie von der schottischen Polizei aufgehalten und eine Strafe von 250 Pfund verhängt. Die Frau gab an, sich nach einer Führung in der Edradour- Destillerie in der Hektik auf die Brille gesetzt zu haben. Nachdem sie in den Urlaub nur eine Sonnenbrille mitgenommen hatte, war es ihr leider nicht möglich gewesen, ein intaktes Modell zu tragen. Der Alkoholtest war trotz des Destillerie-Besuchs negativ.
Obwohl die Polizisten mit der Gefährdung des Straßenverkehrs argumentierten, ist bis jetzt ungeklärt, ob tatsächlich ein Tatbestand vorliegt. In einem TV-Interview erklärte die Frau, dass ihr Anwalt jedenfalls Berufung einlegen werde, und meinte, dass ihre Sicht keineswegs beeinträchtigt war, nachdem sie schon Übung hatte, Brillen mit nur einem Bügel auf der Nase zu balancieren. Es sei bei ihr nicht der erste Vorfall dieser Art gewesen, jedoch der erste im Ausland, wo die gesetzlichen Bestimmungen nun geprüft werden müssen. Die Polizisten twitterten nach der umfassenden Berichterstattung in den Medien, dass sie sich gefrotzelt gefühlt hatten, weil die Frau sich über die Verkehrskontrolle lustig gemacht und gemeint hatte, dass das Schnarchen ihrer Mutter am Rücksitz viel störender gewesen war als die Monobrille.
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