Neue Fluggastregeln für SeniorInnen?

17. April 2016 

Bei der diesjährigen Vollversammlung der Internationalen Zivilluftfahrtsorganisation ICAO vergangenen Freitag präsentierte die Vorsitzende der Gewerkschaft für über 85-jährige Reisende, Stephanie W., folgende geforderte Rechtsänderungen für in der EU registrierte Fluglinien und in der EU befindliche Flughäfen: 

  1. Sitze für SeniorInnen müssen immer mit Sitzheizung und Massagefunktion ausgestattet sein. Falls dies technisch nicht möglich ist, kann auch während der Flugphase eine Masseurin/ ein Masseur zum Einsatz kommen. 
  2. SeniorInnen dürfen bei der Sicherheitskontrolle immer die Schuhe anlassen oder es soll eine Fachkraft angestellt werden, die beim An- und Ausziehen des Schuhwerks behilflich ist. 
  3. SeniorInnen dürfen auf keinen Fall bei der Sicherheitskontrolle unangemessen “begrapscht” werden. Die alten BHs mit Metallbügel piepsen halt immer. 
  4. Reisenden fortgeschrittenen Alters, besonders jenen mit Implantaten und sonstigen 3. Zähnen, ist es erlaubt, ein Taschenmesser ins Flugzeug mitzunehmen. Der Apfel schält sich leider nicht von selbst ab. Als Alternative steht es Fluglinien frei, breiiges oder anders leicht beißbares Essen zu servieren. 
  5. Ein E-Mobil muss für “Flughafenrundfahrten” ausnahmslos zur Verfügung gestellt werden. Rollstühle dürfen nur in äußersten Ausnahmesituationen als Ersatz zum Einsatz kommen. 
  6. Alle Durchsagen müssen laut und deutlich und in deutscher Sprache gemacht werden. 
  7. Anschnallpflicht erlischt mit 80 Jahren. Im Falle eines Absturzes ist es eh egal, ob man angeschnallt ist oder nicht. 

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